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Informationen für Patienten


Wie sind die gesetzlichen Voraussetzungen?

Unsere Praxis bietet eine ambulante ergotherapeutische Versorgung nach SGB V, Heilmittelkatalog (beschreibt Behandlungsinhalte und -frequenzen) und den Kassenverträgen (beschreiben betriebliche Voraussetzungen) an.

Wen behandeln wir?

Menschen mit neurologischen, orthopädischen oder psychiatrischen Erkrankungen, Kinder (Pädiatrie) und alte Menschen (Geriatrie) mit ihren speziellen Krankheitsbildern.

Wie erfolgt die Verordnung von Ergotherapie?

Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt des Patienten, z.B. Kinderarzt oder Neurologe erhebt eine ärztliche Diagnose.
Ihre Krankheit wird einer von 16 Diagnosegruppen zugeordnet. Jede Gruppe hat eine individuell vorgeschriebene Gesamtverordnungsmenge. Ihr behandelnder Arzt stellt dementsprechend im Regelfall eine Erstverordnung und Folgeverordnungen aus, bis die Gesamtverordnungsmenge erreicht ist.
Pro Rezept können im Regelfall maximal 10 Behandlungseinheiten verordnet werden.

Beispiel:

Einem Patienten mit einem Schlaganfall stehen 40 Therapieeinheiten gemäß Diagnosegruppe zur Verfügung. Nach Abschluss der 40. Einheit ist die Behandlung im Regelfall zu Ende.
Ist ein Regelfall zu Ende, muss eine Therapieunterbrechnung von mindestens 12 Wochen stattfinden, bevor ein neuer Regelfall bei gleicher Krankheit entsteht.
Es sind aber auch längerfristige Verordnungen außerhalb des Regelfalles möglich.
Sollte Ihr Arzt eine kontinuierliche Weiterbehandlung über die Gesamtverordnungsmenge hinaus befürworten, z.B. bei chronischen Krankheiten, Entwicklungsstörungen und ähnlichem, kann er auch außerhalb des Regelfalles weitere Rezepte verordnen.
Diese Rezepte müssen vom Arzt begründet und den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden.
Sprechen Sie in diesem Fall Ihren behandelnden Arzt an.
Aufgrund der Beobachtungen und Testergebnisse analysieren wir das Betätigungsproblem in Bezug auf die individuelle Zielsetzung des Patienten/Klienten.

Wie muss ich mir die ergotherapeutische Behandlung vorstellen?

Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt des Patienten, z.B. Kinderarzt oder Neurologe, verordnet Ergotherapie, wenn eine entsprechende Indikation im Sinne einer klaren Diagnose wie Schlaganfall oder cerebraler Hirnschädigung besteht. In der Pädiatrie können Kinder auch schon bei bestehendem Verdacht auf beispielsweise eine Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in die ergotherpeutische Praxis überwiesen werden.
Mit einer klientenzentrierten Anamnese beginnt die ergotherapeutische Behandlung bei uns.Aufgrund der Beobachtungen und Testergebnisse analysieren wir das Betätigungsproblem in Bezug auf die individuelle Zielsetzung es Patienten/Klienten.

Dann stellen wir Hypothesen auf, um heraus zu finden, welches Betätigungsproblem zugrunde liegen könnte und überlegen genau, mit welchen Strategien es behoben werden kann. Dafür nutzen wir unser Wissen aus Medizin, Soziologie, Psychologie sowie aus der ergotherapeutischen Wissenschaft, sowie unsere Kenntnisse über ergotherapeutische Modelle und Theorien und unsere Fertigkeiten über verschiedene Behandlungsmethoden.Hinzu kommen unser Ideenreichtum, Problemlösestrategien, Ausdauer und vor allem auch der Austausch mit anderen Berufsgruppen. Wir erarbeiten uns anhand von Fortbildungen, Literatur und Fachzeitschriften ständig neues Wissen, um Sie bestmöglichst behandeln zu können. Eine betätigungsorientierte Behandlung, so wie wir sie in meiner Praxis durchführen, bedeutet:Die als Behandlungsziel definierte Betätigung wird zum Gegenstand und Inhalt der Therapiestunden. Manchmal ist es notwendig, dafür einzelne Fertigkeiten zu erlernen oder Funktionen wiederherzustellen.Bei der Wahl unserer Therapiemethoden stützen wir uns auf die von der WHO beim Entwickeln der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) zugrunde gelegten Ideen.

Für den Erfolg der Therapie kann es nützlich sein, wenn die therapeutische Arbeit - das Einverständnis des Patienten vorausgesetzt- mit seinen anderen Bezugspersonen wie Kindergärtnerinnen, Frühförderung, Pflegedienste oder Kollegen der angrenzenden Berufe wie behandelnden Krankengymnasten, Sprachtherapeuten, Psychologen usw. abgestimmt wird.

Als abgeschlossen gilt die Behandlung, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Patient bestimmte Handlungskompetenzen erworben hat, manchmal auch ohne dass alle früheren Fertigkeiten wieder erlangt wurden.

Was sollte der Patient zur Behandlung mitbringen?

Voraussetzung für eine Behandlung ist eine ärztliche Heilmittelverordnung (Formular 18, Verordnung der Berufsgenossenschaften oder ein Privatrezept). Die Anmeldung erfolgt in der Regel telefonisch; je nach Diagnose, Frequenz und möglicher Behandlungszeit entscheiden wir dann im Team wer die Behandlung übernimmt. In dringenden Fällen vergeben wir auch sehr kurzfristig Termine. Falls Sie zu Ihrer jeweiligen Erkrankung Unterlagen (Berichte, Röntgenbilder usw.) haben, bringen Sie diese bitte mit:

Zuzahlungen bei Heilmitteln

Für Heilmittel fällt eine Zuzahlung von 10 % der Kosten des Heilmittels an. Zusätzlich müssen pro Verordnung 10 Euro gezahlt werden. Beispiel: Wenn auf einem Rezept sechs mal Ergotherapie verordnet wurde, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für dieses Rezept und zusätzlich 10 % der Kosten pro Behandlung. Die Zuzahlung entfällt für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Hausbesuche?

Hausbesuche sind - eine ärztliche Verordnung vorausgesetzt - nach Vereinbarung möglich

Therapeutische Methoden?

Wir stützen uns bei der Wahl unserer Therapiemethoden auf die von der WHO beim Entwickeln der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) zugrunde gelegten Ideen.
Analog zu den Heilmittelrichtlinien können wir demnach auf drei Ebenen wie folgt mit unseren Patienten arbeiten (Patientenbeispiele zu den Ebenen finden Sie hier) Link auf Fachbereiche:

Funktionsebene:

Wiederherstellung/Erhalt der körperlichen, kognitiven und psychischen Grundfunktionen,
z.B. Gelenkfunktion, Konzentration, Ausdauer.

Aktivitätsebene:

Wiedererlangen/Erhalt der Handlungsfähigkeit im Alltag,
z.B. Fertigkeiten wie Schreiben, Treppe gehen, eigenständig Einkaufen, eigenständig Hausaufgaben machen, Kontakt zu anderen Menschen halten.
Teilhabe (Partizipation) an Lebensbereichen:

Wiedereingliederung/Verbleib im relevanten psychosozialen Umfeld.

z.B. nach längerer Krankheit an den Arbeitsplatz oder in die eigenen Wohnung zurückkehren können, sich in der Schulklasse integrieren können von uns bevorzugt verwendeten Therapiemethoden finden Sie unter dem Punkt Behandlung näher beschrieben.